Begriffserklärung
AromaPflege

Unter Aromatherapie ist die Anwendung von ätherischen Ölen, Hydrolaten und fetten Pflanzenölen zur Therapie bzw. unterstützenden Therapie bei Erkrankungen zu verstehen und ist somit eine ärztliche Tätigkeit, die an Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege delegiert werden kann und daher unter das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997, fällt.

Aromapflege ist der Einsatz von ätherischen Ölen, Aromapflegeprodukten und Hydrolaten, um den Genesungsprozess der Patient:innen komplementär zu fördern und um Wohlbefinden auszulösen. Das breite Anwendungsspektrum reicht von Aromabädern über Inhalationen und Raumbeduftungen bis hin zu Einreibungen.

In der Weiterbildung “Komplementäre Pflege – Aromapflege” gemäß Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 453/2006, wird ausdrücklich auf den Unterschied zwischen Aromatherapie und Aromapflege hingewiesen. Diese Weiterbildung steht ausschließlich Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege offen.

Die Aromapflege fällt als pflegerische Tätigkeit in die pflegerischen Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Natürlich ist das Einverständnis der Anstalt und der Patient:innen einzuholen, bevor Aromapflegemaßnahmen angewandt werden dürfen. Wird die Aromapflege von entsprechend geschultem Personal durchgeführt, gibt es keine unerwünschten Nebenwirkungen und Medikamente können (auch in größerem Umfang) eingespart werden. Das betrifft vor allem Antidepressiva, Anxiolytika und Schlafmittel. Besonders beliebt sind Aromapflegemaßnahmen in der Altenpflege, Onkologie, Palliativpflege, im Aufwachraum nach Operationen, in der Gynäkologie und Geburtshilfe.

Die höchste Ausbildung in Aromapflege (mind. 160 UE) ist in Österreich in der Weiterbildungsverordnung für den gehobenen Pflegedienst im §64 des Gesunden- und Krankenpflegegesetzes geregelt. Der Ausbildungsabschluss berechtigt zur Führung des Titels „Komplementäre Pflege – Aromapflege“. Bei aromainfo.at wäre dies der Profi-Lehrgang zum/zur “Dipl.-Aromapraktiker*in”.

Des Weiteren gibt es Ausbildungen in Aromapflege nach §63 GuKG. Hier gibt es kein vorgegebenes Curriculum, keine Kontrollen, Qualitätsprüfungen und Auflagen. Mit diesen Ausbildungen sind keine definierten Berechtigungen verbunden. Bei aromainfo.at wäre der der “Basiskurs Aromapflege”.

Tipp: Im gewerblichen Kontext versteht man unter Aromapflege Maßnahmen mit Aromapflegeprodukten zur Selbstfürsorge und Selbstvorsorge – also zur Selbstpflege. 

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Ingrid Karner – aromainfo.at

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